Gegenstand des Sachverständigen-Gutachtens war die Ausführungsqualität einer Beton-Stützmauer, für deren Oberflächen Sichtbeton-Qualität ausgeschrieben war.Die Bauleitung stellte nach Fertigstellung eine mangelhafte bzw. nicht-vorhandene Ausführung der Oberflächen als Sichtbetonflächen fest. Da die ausführende Firma eine Mängelbeseitigung verweigerte, wurde die entsprechende Zuschlagsposition nicht vergütet und eine sachkundige Stellungnahme beauftragt.Sichtbeton ist bautechnisch noch ein relativ neues Feld. Daher gibt es noch wenig Richtlinien und Normen, die dieses Thema erschöpfend darstellen können.Über eine sehr detaillierte Aufnahme und Beschreibung des Ist-Zustandes untersuchten wir nun dezidiert die verschiedenen Einzelthemen der Fragestellung:Ebenheit und Ausführungsqualität von Mauerkrone, Fasen, Ecken und Dehnungsfugen. Ferner wurden der optische Gesamteindruck aufgenommen und bewertet hinsichtlich der Häufigkeit von Farbunterschieden, Zementschlieren, Rost- und anderen Flecken, Kratzern, Löchern aufgrund sog. Kiesnester sowie der Anordnung und Ausführungsqualität von Schalungsfugen.